Bei der
Eignungsprüfung
wird festgestellt, ob der Prüfling Talent und
Leidenschaft zur darstellenden Kunst vorweisen kann.
Auch körperliche Anforderungen werden meist gestellt
(etwa Bewegungstalent und Sprechtechnik).
Es sind
meist zwei bis drei Monologe verschiedenster
Theaterstücke zu erlernen, gegebenenfalls auch ein
Musikstück.
Bei der Kontrollprüfung werden die Fortschritte des Prüflings gemessen. Es wird strenger auf die Sprechtechnik und die Fähigkeit, Regieanweisungen zu befolgen, geachtet. Die Kommission entscheidet mit der Kontrollprüfung, ob und wann der Prüfling zur Diplomprüfung antreten kann.
Als Bühnenreife wird die Diplomprüfung bezeichnet, die am Abschluss einer Ausbildung zum staatlich anerkannten professionellen Schauspieler steht. Sie prüft alle Anforderungen, die ein professioneller Schauspieler zu erfüllen hat.